Am 16. August hat der Kirchenvorstand einen Gemeindebeirat eingesetzt und folgende Mitglieder unserer Gemeinde berufen:

Nach der Kirchengemeindeordnung hat der Gemeindebeirat folgende Aufgaben und Befügnisse:

( 1 ) Aufgaben des Gemeindebeirates sind die Förderung des Gemeindelebens sowie die Beratung und Unterstützung des Kirchenvorstandes und des Pfarramtes. Er kann zur Wahrnehmung dieser Aufgaben alle Fragen, die die Kirchengemeinde berühren, in seine Beratung einbeziehen.
( 2 ) Der Gemeindebeirat wirkt bei der Bildung des Kirchenvorstandes mit.
( 3 ) Zur Besprechung in dem Gemeindebeirat soll den in der Kirchengemeinde in geordnetem Dienst tätigen Kirchengliedern Gelegenheit gegeben werden, über ihre Arbeit zu berichten.
( 4 ) Vor Ausführung der von dem Gemeindebeirat vorgeschlagenen geordneten Arbeiten in der Kirchengemeinde ist das Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand herzustellen.
( 5 ) Der Gemeindebeirat kann an den Kirchenvorstand und das Pfarramt Anregungen und Vorschläge richten, die von diesen in angemessener Frist zu beantworten sind.
( 6 ) Pfarramt und Kirchenvorstand können dem Gemeindebeirat Beratungsgegenstände zuweisen.
( 7 ) Wichtige, das Gemeindeleben berührende Angelegenheiten sollen in der Regel von dem Kirchenvorstand dem Gemeindebeirat zur Beratung und Stellungnahme vorgelegt werden.
( 8 ) Der oder die Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des Gemeindebeirates kann die Ergebnisse der Beratungen im Kirchenvorstand vertreten. § 28 Abs. 3 gilt entsprechend.
 
Am 25. September 2018 trat der Beirat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Der Beirat hat Pastor Bührer zu seinem Vorsitzenden, Frau Meinders-Bannick zu seiner Vertreterin gewählt.