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Datenschutzerklärung

Kirchen und Religionsgemeinschaften

Die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften verarbeiten u.a. personenbezogene Daten ihrer Amtsträger, ihrer Mitglieder und sonstigen Mitarbeiter. Dazu können Daten von Spendern kommen sowie von Personen, die in kirchlichen Einrichtungen pastoraler, sozialer, diakonisch-caritativer oder kultureller Art betreut werden.

Mit Blick auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften gelten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz im Bereich der Kirchen nur sehr eingeschränkt. Art. 91 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt den Kirchen und Religionsgemeinschaften die Beibehaltung eigenen Datenschutzrechts, wenn bislang ein umfassendes Datenschutzrecht bestanden hat. Zudem dürfen diese Institutionen nach Art. 91 Abs. 2 DSGVO eigene unabhängige Datenschutzbehörden einrichten. Diese Institutionen sind verpflichtet, diese Bestimmungen an die DSGVO anzupassen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Bistümer der Katholischen Kirche in Deutschland haben eigene Datenschutzvorschriften erlassen und an die DSGVO angepasst.

 

 

Die Bundesbeauftrage für
den Datenschutz und
die Informationsfreiheit

 

 

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Gemeinde. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für den Kirchenvorstand der St. Philippus Kirchengemeinde Isernhagen. Eine Nutzung der Internetseiten der St. Philippus Kirchengemeinde Isernhagen ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unserer Gemeinde über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die St. Philippus Kirchengemeinde Isernhagen geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unsere Gemeinde die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die St. Philippus Kirchengemeinde Isernhagen hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

 

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der St. Philippus Kirchengemeinde Isernhagen beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Erlass des EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a) personenbezogene Daten

    "personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; identifizierbar ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • b) Verarbeitung

    "Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

  • c) Einschränkung der Verarbeitung

    "Einschränkung der Verarbeitung" die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;

  • d) Profiling

    "Profiling" jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;

  • e) Pseudonymisierung

    "Pseudonymisierung" die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden;

  • f) Verantwortliche Stelle

    "verantwortliche Stelle" die natürliche oder juristische Person, kirchliche Stelle im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 oder sonstige Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet;

  • g) Auftragsverarbeiter

    "Auftragsverarbeiter" eine natürliche oder juristische Person, kirchliche oder sonstige Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag der verantwortlichen Stelle verarbeitet;

  • h) Empfänger

    "Empfänger" eine natürliche oder juristische Person, kirchliche oder sonstige Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht;

  • i) Dritter

    "Dritter" eine natürliche oder juristische Person, kirchliche oder sonstige Stelle, außer der betroffenen Person, der verantwortlichen Stelle, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung der kirchlichen Stelle oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;

  • j) Einwilligung

    "Einwilligung" jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung der betroffenen Person in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;

 

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD), sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

St. Philippus Kirchengemeinde Isernhagen

Große Heide 17 B

30657 Hannover

Deutschland

Tel.: 0511/65 07 54

E-Mail: kg.philippus.isernhagen@evlka.de

Website: www.st-philippus-kirche.de

 

3. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland

Michael Jacob

Der Datenschutzbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland

Böttcherstraße 7

30419 Hannover

Deutschland

Tel.: +49 (0)511 768128-0

E-Mail: info@datenschutz.ekd.de

Website: http://www.ekd.de/datenschutz/datenschutzbeauftragte.html

 

Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

 

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der St. Philippus Kirchengemeinde Isernhagen erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die St. Philippus Kirchengemeinde Isernhagen keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die St. Philippus Kirchengemeinde Isernhagen daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserer Kirchengemeinde zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

 

5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

 

6. Rechte der betroffenen Person

  • a) Transparente Information, Kommunikation

    ( 1 ) Die verantwortliche Stelle trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen, die nach diesem Kirchengesetz hinsichtlich der Verarbeitung zu geben sind, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Minderjährige richten.
  • ( 2 ) Die verantwortliche Stelle erleichtert der betroffenen Person die Ausübung ihrer Rechte gemäß den §§ 19 bis 25.
  • ( 3 ) Die verantwortliche Stelle stellt der betroffenen Person Informationen über die ergriffenen Maßnahmen gemäß den §§ 20 bis 25 innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Diese Frist kann um zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl der Anträge erforderlich ist. Die verantwortliche Stelle unterrichtet die betroffene Person innerhalb von drei Monaten nach Eingang über eine Fristverlängerung zusammen mit den Gründen für die Verzögerung.
  • ( 4 ) Wird die verantwortliche Stelle auf den Antrag der betroffenen Person hin nicht tätig, so unterrichtet sie die betroffene Person ohne Verzögerung, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Gründe hierfür und über die Möglichkeit, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.
  • ( 5 ) Informationen werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann die verantwortliche Stelle sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden, oder ein angemessenes Entgelt verlangen.
  • b) Informationspflicht bei unmittelbarer Datenerhebung

    ( 1 ) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt die verantwortliche Stelle der betroffenen Person auf Verlangen in geeigneter und angemessener Weise Folgendes mit:

      1. den Namen und die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle;
      2. gegebenenfalls die Kontaktdaten der oder des örtlich Beauftragten;
      3. die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
      4. gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten.
    ( 2 ) Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt die verantwortliche Stelle der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten auf Verlangen folgende weitere Informationen zur Verfügung:
      1. falls möglich die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
      2. das Bestehen eines Rechts auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung;
      3. das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde;
      4. ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte.
    ( 3 ) Beabsichtigt die verantwortliche Stelle, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt sie der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
     
    ( 4 ) Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt, oder die Informationspflicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
  • c) Informationspflicht bei mittelbarer Datenerhebung

    ( 1 ) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt die verantwortliche Stelle der betroffenen Person über die in § 17 Absatz 1 und 2 aufgeführten Informationen hinaus die zu ihr gespeicherten Daten mit, auch soweit sie sich auf Herkunft oder empfangende Stellen beziehen. 2 § 17 Absatz 4 gilt entsprechend.
  •  
    ( 2 ) Von dieser Verpflichtung ist die verantwortliche Stelle befreit, soweit die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung aufgrund einer speziellen Rechtsvorschrift oder wegen überwiegender berechtigter Interessen Dritter geheim gehalten werden müssen und das Interesse der betroffenen Person an der Auskunftserteilung zurücktreten muss oder wenn durch die Auskunft die Wahrnehmung des Auftrags der Kirche gefährdet wird.
  • d) Auskunftsrecht der betroffenen Person

    ( 1 ) Der betroffenen Person ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über die zu ihr gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft muss folgende Informationen enthalten:
      1. die Verarbeitungszwecke;
      2. die Kategorien personenbezogener Daten;
      3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind;
      4. falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
      5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch die verantwortliche Stelle oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
      6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde;
      7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
    ( 2 ) Auskunft darf nicht erteilt werden, soweit die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung aufgrund einer speziellen Rechtsvorschrift oder wegen überwiegender berechtigter Interessen Dritter geheim gehalten werden müssen und das Interesse der betroffenen Person an der Auskunftserteilung zurücktreten muss, oder wenn durch die Auskunft die Wahrnehmung des Auftrags der Kirche gefährdet wird.
  •  
    ( 3 ) Die Auskunft ist unentgeltlich.
  •  
    ( 4 ) Absatz 1 findet keine Anwendung, soweit die Auskunft einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
  • e) Recht auf Berichtigung

    ( 1 ) Unrichtige personenbezogene Daten sind auf Antrag der betroffenen Person unverzüglich zu berichtigen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
  •  
    ( 2 ) Das Recht auf Berichtigung besteht nicht, wenn die personenbezogenen Daten zu Archivzwecken im kirchlichen Interesse verarbeitet werden. Bestreitet die betroffene Person die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, ist ihr die Möglichkeit einer Gegendarstellung einzuräumen. Das zuständige Archiv ist verpflichtet, die Gegendarstellung den Unterlagen hinzuzufügen.
  • f) Recht auf Löschung

    ( 1 ) Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
      1. ihre Speicherung unzulässig ist oder
      2. ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist;
      3. die betroffene Person ihre Einwilligung bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt;
      4. die betroffene Person gemäß § 25 DSG-EKD Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen;
      5. die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen der verantwortlichen Stelle notwendig ist;
      6. die Löschung personenbezogener Daten verlangt wird, die bei elektronischen Angeboten, die Minderjährigen direkt gemacht worden sind, erhoben wurden.
    ( 2 ) Hat die verantwortliche Stelle die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist sie gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft sie unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
  •  
    ( 3 ) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
      1. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
      2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach kirchlichem oder staatlichem Recht, dem die verantwortliche Stelle unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im kirchlichen Interesse liegt oder in Ausübung hoheitlicher Gewalt erfolgt, die der verantwortlichen Stelle übertragen wurde;
      3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 8 bis 9 DSG-EKD;
      4. für im kirchlichem Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
      5. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen sowie zur Ausübung oder Verteidigung von Rechten.
    ( 4 ) Ist eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, tritt an die Stelle des Rechts auf Löschung das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß § 22 DSG-EKD.
  • ( 5 ) Vorschriften über das Archiv- und Kirchenbuchwesen bleiben unberührt.
  • g) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    ( 1 ) Die betroffene Person hat das Recht gegenüber der verantwortlichen Stelle auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
      1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es der verantwortlichen Stelle ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
      2. die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten;
      3. die verantwortliche Stelle benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, oder
      4. die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß § 25 DSG-EKD eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe der verantwortlichen Stelle gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
    ( 2 ) Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen kirchlichen Interesses verarbeitet werden.
  • ( 3 ) Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von der verantwortlichen Stelle unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
  • ( 4 ) Bei automatisierten Dateisystemen ist technisch sicherzustellen, dass eine Einschränkung der Verarbeitung eindeutig erkennbar ist und eine Verarbeitung für andere Zwecke nicht ohne weitere Prüfung möglich ist.
  • ( 5 ) Vorschriften über das Archiv- und Kirchenbuchwesen bleiben unberührt.
  • h) Informationspflicht bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

    Die verantwortliche Stelle teilt allen Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt werden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach den §§ 20 bis 22 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. 2 Die verantwortliche Stelle unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.
  • i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • j) Recht auf Datenübertragbarkeit

    ( 1 ) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einer verantwortlichen Stelle bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einer anderen verantwortlichen Stelle ohne Behinderung durch die verantwortliche Stelle, der die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
      1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und
      2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
    Die betroffene Person kann verlangen, dass die personenbezogenen Daten direkt von der verantwortlichen Stelle einem anderen Dritten übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
  • ( 2 ) Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im kirchlichen Interesse liegt oder in Ausübung kirchlicher Aufsicht erfolgt, die der kirchlichen Stelle übertragen wurde.
  • ( 3 ) Das Recht gemäß Absatz 1 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
  • k) Widerspruchsrecht

    ( 1 ) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten gemäß § 6 Nummer 1, 3, 4 oder 8 DSG-EKD Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines Profilings
  • ( 2 ) Der Widerspruch verpflichtet die verantwortliche Stelle dazu, die Verarbeitung zu unterlassen, soweit nicht an der Verarbeitung ein zwingendes kirchliches Interesse besteht, das Interesse einer dritten Person überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

§ 6 (2) DSG-EKD dient unserer Gemeinde als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf § 6 (3) DSG-EKD. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unsere Gemeinde einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf § 6 (4) DSG-EKD. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf § 6 (7) DSG-EKD beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf § 6 (8) DSG-EKD beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unserer Gemeinde oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf § 6 (8) DSG-EKD ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unsere Gemeinde mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusste Kirchengemeinde verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

 

Diese Datenschutzerklärung wurde in Anlehnung des Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Erlangen tätig ist, in Kooperation mit dem IT- und Datenschutzrecht Anwalt Christian Solmecke und unter Berücksichtigung des Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Datenschutzgesetz – DSG-EKD) vom 15. November 2017 erstellt.